Weltfriedensplan

Von L. Ron Hubbard, 1963

Die Abrüstung hat seit mehr als einem halben Jahrhundert die Aufmerksamkeit der Regierungen der Erde beansprucht, ohne dass man irgendwelche praktikablen Möglichkeiten gefunden hätte, sie zu erreichen.

Jede Lösung des Kriegsproblems muss die größeren Probleme der politischen und industriellen Sicherheit bewältigen.

Der heute Trend ist Zusammengehörigkeit. Und die große Dringlichkeit ist heute, dass die Menschheit entschlossene Schritte vorwärts unternehmen muss, um zu einer wirklichen Lösung ihrer internationalen politischen wirtschaftlichen Angelegenheiten zu kommen, während sie entscheidungsfähig bleibt.

Eine friedliche Konsolidierung echten Fortschritts der Menschheit ohne Rückkehr zu Krieg, Rebellion, Staatsstreichen oder anderen chaotischen und bedauerlichen Maßnahmen ist möglich.

Der folgende Entwurf wird vorgelegt, um zu demonstrieren, dass die Benutzung moderner Trends und friedlicher Maßnahmen für Staat und Industrie zur Sicherung einer beständigeren Belastbarkeit und Ausdauer und besserem Dienst an der Menschheit machbar sind.

Frieden mit Wohlstand ist kein Wunschtraum. Und ein entschlossenes und einheitliches Vorgehen auf dieses Ergebnis hin ist durchaus möglich.

Das folgende Programm hat keinen anderen Zweck und kein anderes Interesse, als diese Ergebnisse zu erreichen.


PROGRAMM IN SCHRITTEN:

SCHRITT EINS:

Alle Staaten müssen überzeugt werden, dass sofort alle Atomwaffen, Arsenale und die Kontrolle über die Atomfabriken den Vereinten Nationen zu übergeben sind.


SCHRITT ZWEI:

Die Vereinten Nationen und alle Staaten müssen überzeugt werden, gemeinsam eine geeignete Lage für die Erbauung einer Internationalen Stadt – International City – auszuwählen, vorzugsweise in Nordafrika an der Mittelmeerküste gelegen, wo durch Urbarmachung von Land der Bereich expandieren kann und die Kommunikationslinien für die Erde zusammenlaufen können.


SCHRITT DREI:

Alle Staaten müssen veranlasst werden, ihren Sitz nach International City zu verlegen, komplett mit Staatsoberhäuptern, Legislative und Parlamenten.


SCHRITT VIER:

Jedem regierenden Staatsoberhaupt in International City müssen direkte Kommunikations- und Kommandolinien zu allen seinen regierenden Verwaltungsbeamten in den Bezirken oder Staaten seines Landes zugesichert werden. (Wobei die Bezeichnungen „Bezirk“ und „Staat“ je nach Nation verschieden sind, aber in jedem Falle die nächstniedrigere, politisch-geographische Stufe unter der nationalen Regierung bedeuten.)

Jeder Bezirk oder Staat eines Landes ist als eine autonome Einheit unter der Kontrolle ihres in International City residierenden Staatsoberhauptes zu betrachten.


SCHRITT FÜNF:

Eine Umbildung in der U.N. ist herbeizuführen, wobei sich die Anzahl der Delegierten ihrer Mitglieder immer nach Fläche und Wert des Landes, Produktion und Wert der Bauten und der Bevölkerungsdichte richten.

Alle besonderen Privilegien für bevorzugte Nationen und die Ausübung des Vetorechts durch einige wenige müssen abgeschafft werden.

Die U.N. sind umzuorganisieren in eine Judikative, zwei Legislative Kammern und eine Exekutive, wobei die wichtigsten Beamten durch die Nationen, die sie repräsentieren sollen, öffentlich gewählt oder nominiert werden müssen; das Oberhaupt der U.N. wird durch Abstimmung im Ober- und Unterhaus der U.N. gewählt.

Die Charta der U.N. muss in ein Instrument umgeformt werden, das sich besonders mit der Regierung der Staatsoberhäupter und internationalen Angelegenheiten befasst. Verboten werden müssen in der Charta Einmischungen in, oder Regelung von Angelegenheiten einzelner Personen oder kleineren Gemeinschaften. Verboten werden müssen Reglementierung von Arbeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Wohnort oder jeder anderen individuellen Angelegenheit, besonders Gesetze, die dazu bestimmt sind, das Individuum „vor sich selbst“ oder vor imaginären Feinden zu beschützen, wobei der Nation oder demjenigen Individuum, bei dem solche Eingriffe vorliegen, vollständiger Rechtsschutz und Schadensersatz beim Internationalen Gerichtshof zugesichert werden.

Einmischungen in Politik, Glaubensfragen, Religion, Ethnologie, Bräuche oder Ideologien der Nationen, Staaten oder Bezirke müssen verboten werden.

Jeglicher Druck von Gruppen innerhalb der U.N. zugunsten oder zu Ungunsten einer Ideologie, Rasse, Hautfarbe oder irgendeines Glaubensbekenntnisses, aus welchem Grunde auch immer, müssen verboten werden.


SCHRITT SECHS:

Verträge über wechselseitige Unterstützung oder Militärhilfe zwischen Staaten, Bezirken oder Nationen gegen andere Staaten, Bezirke oder Nationen müssen verboten werden.


SCHRITT SIEBEN:

Eine kleine effektive bewaffnete Streitmacht unter Leitung der U.N. ist zu schaffen und die Demontierung oder Abschaffung aller anderen kriegerischen Einrichtungen auf dem Planeten, die über Streitkräfte zur Verbrechens- und Bevölkerungskontrolle unter der Führung von Staats- oder Bezirkschefs und die kleine Leibwache, die zum Schutz eines Regierungs-, Staats- oder Bezirksoberhauptes üblich ist hinausgehen, ist zu veranlassen, wobei diese Streitkräfte streng begrenzt und beträchtlich unterhalb der Stärke der Internationalen Armee sein sollten.

Es ist dafür zu sorgen, dass der Transfer mit der gebührenden Aufmerksamkeit bzgl. der Entschädigung für persönliche Interessen des bestehenden Personals der Streitkräfte durchgeführt wird, durch Pensionierung, Versetzungen zu Regierungs- oder UN-Streitkräften oder anderweitige Verwendung; und die UN soll alle existierenden militärischen Basen übernehmen und dafür Entschädigung leisten.


SCHRITT ACHT:

Stabile und wirkliche internationale wirtschaftliche Maßnahmen sind zu betreiben.

Die Wirtschaft muss auf den allerwesentlichsten Definitionen von Inflation und Deflation beruhen, wobei Inflation die Folge von mehr Geld als Waren und Deflation die Folge von mehr Waren als Geld ist, und Finanzangelegenheiten sind dementsprechend zu behandeln.

Die Übertragung des IWF an die UN muss erreicht werden.

Die Übergabe aller Zentralbanken der Länder oder ihres Zentralbankwesens soll an diesen Fond erfolgen.

Eine Filiale dieses Fonds muss in jedem Land oder Bezirk durch die Landes- oder Zentralbank dieses Landes eingerichtet werden.

Jedem Staat oder Bezirk muss als dessen Geld der genaue Wert seines Besitzes, real oder persönlich, zugewiesen werden, und das neue Geld muss gegen das existierende Geld in Händen von Personen oder Firmen ausgewechselt werden. Es darf kein anderes Geld gedruckt oder verbreitet werden.

Das existierende Vermögen in einem Bezirk oder Land muss jedes Jahr durch sorgfältige Schätzung vergrößert oder verkleinert werden, um seine Produktivität anzugleichen, da es das Prinzip ist, dass Geld existieren muss, um das zu erwerben, was existiert, um erworben zu werden.

Die Kaufkraft des Geldes im Verhältnis zu Sachwert und Besitz muss fortbestehen.

Die Prägung der Banknoten und Münzen sollte auf der einen Seite deren internationalen Wert aufweisen, und auf der anderen ihre inländischen oder örtlichen Kennzeichnungen.

Die Handhabung zukünftiger Gelder sollte über den Internationalen Währungsfond an die National- oder Zentralbankfilialen einer Nation in deren Bezirken oder Staaten an die Privatbanken in jenem Staat erfolgen, alles unter der Aufsicht und Weisung der UN durch die Filialen der Zentralbank in jedem Bezirk oder Staat.

Die Finanzierung der Städte-, Bezirks- oder Landesregierungen sollte wie gewöhnlich durch eigene Besteuerung erfolgen; und die Nationalregierung sollte ihr Geld für Ausgaben und Management nur von ihren Bezirken oder Staaten empfangen und nie direkt von Einzelpersonen oder Firmen, wobei die Summe für die Nation nie 15 % der Gesamteinkünfte jedes Bezirkes oder Staates übersteigen sollte, die direkt durch jenen Bezirk oder Staat in das Kapital der Nation in International City einbezahlt wird.

Die Finanzierung der UN sollte aus zusätzlichen 10 % der Gesamteinkünfte jedes Bezirkes oder Staates bestehen, die direkt an die UN überwiesen werden, und 8 % des Gesamteinkommens jeder Landesregierung, aus welchen Quellen auch immer, und aus den Zinsen, die in den Internationalen Währungsfond einfließen.

Das Inkasso von Steuermitteln auf Nettobasis durch jeglichen Staat, Bezirk, Nation oder die UN ist strengstens zu verbieten, um so das Eindringen in die finanziellen Privatsphären von Einzelpersonen, Firmen, Städten, Bezirken, Staaten oder Nationen zu verhindern, und die Komplikationen und Kosten des Einzugs zu vermindern.

Alle anfallenden Unkosten sollten aus diesen Steuereinnahmen beglichen werden, ohne weiteren Rückgriff auf Sondersteuern der U.N. oder der nationalen Regierung, ungeachtet des Bezirks oder Staates, eine Gewohnheit, die verboten werden sollte.


SCHRITT NEUN:

Die U.N. und die Nationalregierungen (nicht aber Staats-, Bezirks- oder Stadtverwaltung) müssen dazu bewegt werden, die Aktivitäten von UN und Nationalregierungen auf folgende Bereiche zu beschränken:

  1. Rechtsprechung
  2. öffentliche Sicherheit
  3. Förderung des sicheren Personen- und Gütertransports
  4. Garantie der Eintreibung privater und öffentlicher Schulden
  5. effiziente Handhabung der öffentlichen Kommunikation
  6. den Schutz der Volksgesundheit und
  7. den Selbstschutz


Verbot der Nachsicht seitens der UN oder Nationalregierungen bei Einmischung in:

  1. Privatsphäre
  2. Sittengesetze
  3. Rassen- und Religionsfragen
  4. Arbeiter, Gewerkschaften und Löhne
  5. Management privater Unternehmen
  6. Produktion
  7. Sammlung persönlicher oder Firmendossiers, mit welcher Entschuldigung auch immer, einschließlich Steuergründe
  8. Unterhaltung
  9. Begünstigung von Minderheiten oder Mehrheiten mit rassischen oder religiösen Zielen
  10. Beihilfe zur Etablierung von Monopolen in allen Bereichen, ausgenommen Regierung
  11. Teilnahme an Kriegen


In der Rechtsprechung sollte Verbrechen definiert werden als „aggressive Handlungen, die in direkter, vorsätzlicher Gewaltanwendung gegen Personen oder Besitz resultieren oder vorsätzlicher Raub von Besitz ohne angemessene Entschädigung“ und nichts darüber hinaus soll von der Strafgerichtsbarkeit umfasst werden und alles andere soll der Zivilgerichtsbarkeit unterstehen und nur Gegenstand von Zivilklagen von Firmen oder Einzelpersonen sein.


SCHRITT ZEHN:

Die UN und die nationalen Regierungen müssen dazu gebracht werden, sich nicht in Heilungs- oder Wohlfahrtsangelegenheiten einzumischen und sie nicht gesetzlich zu regeln, und Gesundheitsmonopole oder „legale Verfahren“ nicht zu unterstützen; die UN oder die Landesregierungen dürfen kein Interesse an der Unterstützung oder Nichtunterstützung von Einzelpersonen haben, sondern dürfen ihnen nur bis zu dem Grad behilflich sein, die Produktion von öffentlicher Arbeit zu ermutigen, da es für die UN und die Landesregierungen unmöglich ist (außer für nichtstaatliche oder Stadtregierungen), weiterhin für die Individuen einer wachsenden Bevölkerung zu sorgen, ohne eine weltweite Tyrannei zu schaffen, in der alle Individuen zu Sklaven werden.


SCHRITT ELF:

Alle Waffen, spaltbare Materialien und kriegsähnliche oder gefährliche Kriegsproduktionen, die während der allgemeinen Abrüstung nicht vernichtet worden sind, sollten mit entsprechender Lagerung und Reparatur-Möglicheiten versehen nach International City verlegt und einzig und allein unter der Kontrolle der U.N. und ihrer Streitkräfte stehen.

Um die Menschheit vor der illegalen Produktion von Kriegsgeräten zu schützen, muss arrangiert werden, dass die UN weltweit angemessene Patrouillen- und Ermittlungsmöglichkeiten beibehält.

Es muss durchgesetzt werden, dass nur konventionelle Waffen und Streitkräfte eingesetzt werden dürfen, wenn miteinander in Konflikt geratene Nationen sich weigern, dem in einem routinemäßigen Zivilverfahren gefällten Rechtsspruch des Internationalen Gerichtshofes Folge zu leisten und Krieg androhen.

Es muss durchgesetzt werden, dass spaltbare Materialien im Krieg auf diesem Planeten auch nicht von der UN verwendet werden dürfen.

Es muss festgelegt werden, dass zivilisierte Regelungen bzgl. der Unterbringung und Führung von Truppen der UN getroffen werden.

Es muss festgelegt werden, dass keine Streitkraft der UN in erster Linie der Nation und in zweiter Linie der UN untersteht, sondern dass alle Einheiten von der UN rekrutiert und unterhalten werden müssen.

Es muss festgelegt werden, dass es keine Wehrpflicht gibt, weder bei Polizei und Militär noch bei der UN.

Es muss festgelegt werden, dass keine Armee der UN für eine Mitgliedsnation die nicht von einem Angriffskrieg bedroht ist, eingesetzt werden darf, noch dass sie benutzt werden darf, um eine Revolte innerhalb einer Nation oder einem Staat niederzuschlagen, es sei denn, die revoltierende Streitmacht würde eine andere Nation oder von einer anderen Nation aus angreifen oder sich weigern, weiterhin Mitglied der UN zu bleiben.


SCHRITT ZWÖLF:

Die Regierung von International City selbst soll von einer Gruppe geleitet werden, die kein Interesse an der UN oder anderen Nationen hat, und diese Gruppe soll keine politischen Verbindungen haben und an der Regierung der Länder durch die UN nicht teilhaben, sondern nur an der nominalen und gewöhnlichen Städteregierung von Intenational City interessiert sein und daran, eine Stadt zu schaffen und zu unterhalten und Unruhen, Krawalle und Verbrechen innerhalb des Gebietes von International City zu verhindern, wobei alle Einwohner dieser bürgerlichen Verwaltung unterstehen, ohne irgendwelche Immunität für Mord, Diebstahl und andere strafbare Handlungen gegen Mitglieder der Stadtgemeinde als solche.

Die Stadtverwaltung muss von der U.N. unter dem Namen „International City Bürgerverband“ unter einer permanenten unwiderruflichen Lizenz genehmigt werden und bleibt danach vollkommen frei von politischer Kontrolle, außer im Falle eventueller Klagen, die gegen sie im Internationalen Gerichtshof erhoben werden sollten, da es allgemein bekannt ist, dass Hauptstädte, die ausschließlich von großen Regierungen aufgebaut und regiert werden, nur langsam gebaut und desinteressiert verwaltet werden. Die Stadtverwaltung muss immun sein gegen plötzliche Racheakte und Günstlingswirtschaft und muss dem persönlichen Interesse und der Belohnung für Aufbau, Erhaltung und Bestehen einer schönen und friedlichen Stadt geweiht sein. Die Stadtverwaltung muss jenseits aller Regierungspolitik und Probleme oder Trends der Zeit liegen, und diese Dinge müssen in der Charta garantiert werden.

Mitgliedschaft im Bürgerverband müsste auf individueller Basis laufen, wonach ein Mitglied sich selbst oder eine Firma vertreten kann, eine Firma aber nur von einer Person vertreten werden kann.

Solch eine Mitgliedschaft sollte die Repräsentation der wichtigsten Organisationen der Welt, auf den Gebieten all der verschiedenen Sachkenntnisse und Materialien, die die Bedürfnisse der Errichtung, des Unterhalts, der Dienstleistungen und des Handels einer großen Stadt umfassen, einschließlich Geschäftsführung, Staatswesen und Finanzierung.

Jedes Mitglied sollte die Summe von einer Million Dollar an den Bürgerverband verpfänden, aber nicht bezahlen.

Er sollte 2000 Mitglieder haben.

Die Mitglieder sollten zwanzig Ratsmitglieder zur Repräsentation der verschiedenen Abteilungen von Städteplanung, Unterhalt, Dienstleistungen und Handel für eine Periode von fünf Jahren wählen.

Der Stadtrat sollte dann einen ständigen Vorsitzenden wählen.

Keinem Mitglied ist gestattet, ein anderes Mitglied „auszukaufen“. Alle Ämter sind zu besetzen, wenn sie frei werden. Mitgliedschaft sollte nicht vererbbar sein.

Der Bürgerverband setzt hierauf Wertpapiere in Umlauf, die für Nationen, den Internationalen Währungsfond und Banken akzeptabel sind und die sich auf 500 Milliarden Dollars belaufen gegen verschiedene Anteile ihrer Aktivitäten und führt diese Finanzierung durch, um nötigenfalls mit Hilfe der politischen Unterstützung der UN das Gelände für Bauten zu erwerben, wobei sicher zu stellen ist, dass genügend Terrain für Expansion und alle nötigen Anlagen vorhanden ist.

Abgesehen von nationalen Denkmälern, die dorthin transportiert werden, gehören weiterhin alle Ländereien, Gebäude, nützliche Einrichtungen und Dienstleistungen jeglicher Art dem International City-Bürgerverband, und alle Raten, Steuern, Gebühren und Einkünfte der Stadt gehen dann weiterhin an den Bürgerverband.

Die Stadtplanung sollte die nationalen Hauptquartiere gruppieren, dass gezielte Bombardierungen oder Angriffe verhindert werden. Das Gelände, das jedem zugeteilt ist, sollte aber weiträumig sein, wobei das Wohnviertel vom Zentrum der nationalen Regierung ausfächert, das sich, wechselseitig mit anderen, vom Zentrum der UN aus verbreitet unter Einbeziehung von weiträumigen Boulevards und Industriegebieten. Lange U-Bahnnetze für schnellen Transport, ein großer Hafen, verschiedene Flughäfen, geräumige Einkaufs-, Hotels- und Wohngebiete und zahlreiche Erholungsmöglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Parks mit speziellen Erholungsgebieten, mit ausgezeichneten Einrichtungen sollten danach trachten, International City zur am besten geplanten, am besten gebauten und angenehmsten Stadt auf der Erde zu machen. Und jeder Versuch des Bürgerverbandes sollte im eigenen Interesse darauf konzentriert sein, sie dazu zu machen und sie mit der besten und am wenigsten strengen Regierung versehen.

Die Stadt sollte als Freihafen beibehalten und jede Anstrengung unternommen werden, die Bedrohung der Inflation, die die in die Stadt strömenden, internationalen Fonds ohne Kompensation durch Güter oder Dienstleistungen darstellen, zu absorbieren. Der Bürgerverband sollte daher keine staatlichen Geschäfte, Kantinen oder Freizeiteinrichtungen erlauben, die nicht unter der Kontrolle des Verbandes stehen, sondern dafür sorgen, dass die Lebenshaltungskosten für die gesamte Stadt niedrig gehalten werden und dadurch auch eine stabile und unpolitische Bevölkerung entsteht, die nur minimal von der sich ständig verändernden politischen Bevölkerung beeinflusst und dadurch das Schicksal der wohlfahrtsregierten Hauptstädte der Vergangenheit vermieden wird.

Der Bürgerverband sollte von jeder Nation und von der UN 10% aller Einnahmen, die von den Landesregierungen und durch die UN von den Landesregierungen gesammelten öffentlichen Einnahmen erhalten, um die Stadt und ihre Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Die grundlegenden Bauten der Hauptstädte sollten so weit wie möglich ein Duplikat der ehemaligen Straßen- und Regierungsbauten sein, indem man sie umsetzt, wo es möglich ist, wie z.B. die ganze Mall von Washington vom Lincoln-Denkmal bis zum Gebäude des Obersten Gerichtshofes, wobei die Kosten von der betreffenden Nation getragen werden, unter Führung und Zusammenarbeit seitens des Bürgerverbandes oder bei einem Preisaufschlag von 10% durch den Bürgerverband. Alle anderen nicht der Regierung gehörenden Gebäude sollten auf Kosten des Bürgerverbandes gebaut werden und ihm auch gehören.

In polizeiliche Angelegenheiten, insofern sie Gewaltverbrechen, Krawalle und Aufstände betreffen, sollten innerhalb der Grenzen von International City nur die Kräfte des Bürgerverbandes eingreifen dürfen.

Es sollten keinerlei Auslieferungen vom Bürgerverband gestattet werden.

Alle Personen, ungeachtet ihres Status, sollten an die Gesetze des Bürgerverbandes gebunden sein. Auf politischem Gelände darf keinerlei Gewaltanwendung geduldet werden.

Der Bürgerverband sollte sich völlig darüber im Klaren sein, dass seine einträgliche Zukunft von fehlerfreier Konstruktion, sehr guten Anlagen, einer schönen und gastlichen Stadt und einer gütigen, aber effektiven Regierung jenseits von Blutrache gegen Personen und modernen Hexenjagden abhängt.

Der Bürgerverband kann vor dem Internationalen Gerichtshof, vor den Landesgerichten und vor den städtischen Gerichten Regress anmelden gegenüber Einmischung anderer Regierungen in Schaffung und Management von International City, gegen Bürgschaften, die beim Bürgerverband hinterlegt wurden, gegen zukünftige Verletzungen seiner Rechte, oder den Verfall solcher Sicherheiten durch späteren Missbrauch.


SCHRITT DREIZEHN:

Alle nationalen und internationalen Kongresse, wie von Abgeordnetenhäusern, Parlamenten oder Konferenzen der Oberhäupter von Nationen oder Staaten sollten bei Geldstrafe außerhalb des Geländes von International City verboten werden.



SCHRITT VIERZEHN:

Keinem Staatsoberhaupt sollte erlaubt werden, International City in internationalen Krisensituationen zu verlassen, ansonsten nicht mehr als 3 Monate jährlich.

Der Abzug der Mehrheit des Personals einer Landesregierung aus International City oder die Errichtung einer nationalen Hauptstadt im Land sollte eine Kriegserklärung gegen die UN darstellen.


SCHRITT FÜNFZEHN:

Die UN oder ihre Truppen dürfen ein Land, das von ihnen wegen des Verbrechens „Krieg“ angegriffen wird, nicht für längere Zeit besetzen, sondern sollten das Land sehr schnell an sein rechtmäßig gewähltes Staatsoberhaupt zurückgeben, sobald sie es entwaffnet haben.

Die UN sollte keine Souveränität über Gebiete der Erde erhalten, aus Gründen wie Mandaten, Besetzung oder auf irgend eine andere Weise, ungeachtet des Zustandes des Gebietes.

Die UN sollte Landesregierungschefs nicht zum Zweck von Landerwerb, Niederschlagung von Revolten oder Kriegsführung finanzieren.


SCHRITT SECHZEHN:

Jede Nation, die für schuldig befunden wird, Truppen zu konzentrieren, verbotene Munition zu beschaffen oder Bedingungen heraufzubeschwören, die zum Krieg führen, sollte Abfindungen zahlen, die dem Wert derer entsprechen, die fällig geworden wären, wenn die versuchte Eroberung stattgefunden hätte, verloren und die angreifende Nation besiegt worden wäre; alle solche Abfindungen sollten an den Landgewinnungsfond der UN gezahlt werden.


SCHRITT SIEBZEHN:

Der UN sollte nicht erlaubt werden, „orthodoxe Wissenschaft“ zu definieren oder zu umreißen, oder irgendwelche orthodoxen Ideen, außer in die Regierung, in Wissenschaft oder Geisteswissenschaften einzubringen; noch sollte ihr gestattet werden, die Genetik zu reformieren oder geistige Gesundheit oder Krankheit definieren oder die Geisteskranken abstempeln oder für sie sorgen dürfen; noch sollte ihr gestattet werden, sich mit Propagandakampagnen für irgendwelche Wissenschaften oder Praktiken zu beschäftigen, die über die Haltung oder Isolation von Krankheitsepidemien hinausgehen.


SCHRITT ACHTZEHN:

Die Erforschung des Weltalls sollte einzelnen Nationen oder privaten Konzernen nicht gestattet werden, da dies ein Potential für die Produktion von Kriegsgerät darstellt, sondern all diese Aktivitäten sollten von der UN ausgeführt werden, und sie sollte alle existierenden Materialien, Technologien, Möglichkeiten und Personal für diesen Zweck erwerben; und alle Informationen die von solchen Projekten zusammengetragen wurden, sollen bei der UN deponiert werden und allen Wissenschaftlern frei zugänglich sein, soweit sie von Krieg getrennt sind.


SCHRITT NEUNZEHN:

Der UN sollte gestattet werden, sich an Kampagnen, Finanzierung und öffentlicher Arbeit, durch die Nationen oder direkt, zu beteiligen, um bei wirtschaftlich richtiger Verteilung (od. Zuteilung) zu helfen, bei der Rehabilitation der Erde, ihrer Flüsse, ihrer Tiere, der Wiederaufforstung, des Fischfanges, der Staudämme und der Landgewinnung zu helfen, muss aber das dabei entstehende Eigentum an die betreffenden Nationen zurückgeben, wenn sie fertig sind. Sie darf Fonds für die Weiterführung zurückbehalten, falls eine Inspektion der UN ergeben sollte, dass von dieser Nation gesteuerte Projekte nicht fortgesetzt wurden. Und durch all dies wird die Land-, Luft-, Fluss- und Ozeanverschmutzung, da sie den Planeten betrifft, zum Aufgabenbereich der UN, ohne selbständige Handlungen von Nationen, Staaten, Bezirken oder Städten zu verbieten.


SCHRITT ZWANZIG:

Weder der UN noch irgendeiner anderen Landesregierung sollte gestattet werden, Lehrpläne vorzuschreiben oder die Anwesenheit in einer Schule, ob privat oder öffentlich, ob sie von internationalen oder nationalen Fonds unterhalten wird, zu verlangen oder zu regeln, noch die Voraussetzungen für einen akademischen Grad festzulegen oder die Aneignung irgendeines geisteswissenschaftlichen Ranges zu verlangen, oder in irgendeiner Weise die Erziehung oder Religion eines Individuums zu regeln, auf welche umständliche Weise auch immer, noch sollte der UN oder einer Landesregierung gestattet werden, auf irgendeine Weise die Indoktrinierung der Bürger des Staates oder Bezirkes zu fordern, noch sich über ihre geistige Gesundheit oder deren Fehlen zu äußern. Aber die UN darf für den Zweck ihrer eigenen Angestellten verlangen, was sie will, und darf Kurse über Regierung für ihre Beamten abhalten oder darf zu diesem Zweck Universitäten in International City bilden, darf aber keine Indoktrinierung der Kinder dieser Angestellten oder Beamten verlangen.

Die Aktivitäten und Fächer der Erziehung und Schulen sollten gänzlich die Angelegenheit der Landes-, Bezirks- und Städteregierungen sein, autonom, ob sie internationale oder nationale Fonds für Erziehung bekommen oder nicht.


SCHRITT EINUNDZWANZIG:

Jede Person, Gesellschaft oder Regierung, der durch diesen Plan tatsächlicher, direkter Schaden entsteht, sollte aus dem Internationalen Währungsfond für alles entschädigt werden, auf die Vorlage von genauen und bewiesenen Forderungen bei einem Allgemeinen Forderungsbüro, das im Rahmen des Internationalen Währungsfonds gebildet werden sollte; alle Forderungen, die abgelehnt werden, sollten an ein Forderungskomitee der Generalversammlung der UN weitergereicht werden; und alle Forderungen, die dort abgelehnt werden, sollten von den unteren Zweigen des Internationalen Gerichtshofes gehört werden.

Aber keine solchen Forderungen sollten auf ideologischen Tatsachen, Eroberungen, Beschlagnahmungen, Verlusten von eroberten Gebieten oder richterlichen Entscheidungen nach dem ersten Januar 1960 beruhen. Keine persönlichen oder vertraglichen Forderungen sollten als gültig angesehen werden, wenn sie auf Vertragsanerkennungen oder Verabredungen beruhen, die ein Jahr nach dem Datum der Anerkennung der Charta des Bürgerverbandes von Intenational City durch die UN begonnen oder in Besitz genommen wurden.


SCHRITT ZWEIUNDZWANZIG:

Ein leitender Angestellter oder Beamter der UN sollte sich persönlich vor dem Internationalen Gerichtshof für seine öffentlichen Handlungen im Lauf eines Zivilprozesses verantworten, sollte zweifelsfrei bewiesen werden, dass durch diese Handlungen die Grundgesetze der UN verletzt wurden, und dass sie aus Interessen, die außerhalb derer der UN liegen, unternommen wurden und direkt in einer Verletzung eines Individuums, einer Gesellschaft, eines Staates, eines Bezirkes oder einer Nation resultieren.


SCHRITT DREIUNDZWANZIG:

Der UN und den Landesregierungen sollte jegliche Auslieferungsgewalt aus Bezirken oder Staaten verweigert werden, da eine Welt mit einer Regierung notorisch den in Ungnade gefallenen Individuen keine Zuflucht gewährt und dadurch zu einer gefängnisähnlichen Sklaverei wird, wenn diese Einschränkung fehlt.


SCHRITT VIERUNDZWANZIG:

Die Verteilung von Fonds oder internationalen Fonds sollte von allen Versuchen, Rassen, Farbe, Glauben, politische Mehrheiten oder Minderheiten, „Rückständigkeit“ oder „Fortschrittlichkeit“ zu bevorzugen oder zu missbilligen, getrennt werden, und sollte nur auf gegenwärtigen wirtschaftlichen und Produktionsgrundlagen beruhen, und alle Versuche, durch finanzielle Manipulation innerhalb des Internationalen Währungsfonds die Unterdrückung oder Erhebung von Rassen, Farbe oder Glauben einzuführen, sollten als Hochverrat angesehen werden.


SCHRITT FÜNFUNDZWANZIG:

Man sollte sich in einem langfristigen Erziehungsprogramm für Beamte der UN und das Volk der Erde engagieren, durch das eine stetige Befolgung der Prinzipien, auf denen eine Weltregierung beruht, erreicht wird, und besonders der Grundlage, dass die UN eine Regierung von Nationen ist, die gebildet wurde, um die Anarchie der Souveränität, die zu Kriegen führte, zu beenden und jenseits der Lenkung von Individuen oder Einmischung in ihr tägliches Leben, außer, um ihnen die Ruhe und die Fruchtbarkeit des Friedens zu geben.


SCHRITT SECHSUNDZWANZIG:

Die neue Charta der UN sollte, wenn sie auf diesen ausdrücklichen Prinzipien beruht, keine Berichtigung nötig haben, nachdem dieser Plan einmal ausgeführt wurde, denn sie zu ändern, nachdem Nationen ihr Einspruchsrecht aufgegeben haben, wäre eine unehrliche Handlung. Um Frieden zu garantieren, muss diese Charta bestehen bleiben.

L. Ron Hubbard